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Ratgeber · Teppich-Gutachten

Teppich-Gutachten: Was Sie wirklich brauchen.

Ob für den Verkauf, die Aufteilung eines Erbes oder die Hausratversicherung: Ein schriftliches Gutachten schafft Klarheit über den Wert Ihres Teppichs. Hier erfahren Sie, welche Arten es gibt und welches zu Ihrem Anlass passt.

Von den Teppichexperten von Teppichbewertung.de · seit 1968 im Teppichhandel · Stand: 18.10.2026

Wert vor dem Verkauf ermitteln040 55 44 75 44

Was steht in einem Teppich-Gutachten?

  • Herkunft (Provenienz) und geschätztes Alter
  • Knüpfart, Material und Maße
  • Zustand, dokumentiert mit Fotos
  • Marktwert – was der Teppich beim Verkauf realistisch erzielt
  • Wiederbeschaffungswert – was ein vergleichbarer Teppich im Fachhandel kostet
  • Eine kurze Begründung der Werte

Wertgutachten oder Sachverständigengutachten?

Im Alltag gibt es zwei Arten von Teppich-Gutachten:

Das Wertgutachten eines erfahrenen Teppichexperten. Eine fachkundige, schriftliche Bewertung. Sie ist die richtige Grundlage, wenn Sie verkaufen, ein Erbe fair aufteilen oder Ihren Teppich versichern möchten.

Das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Es wird vor allem in Streitfällen und vor Gericht benötigt. Es ist aufwendiger und meist deutlich teurer.

Unser Gutachten gehört zur ersten Art, und das sagen wir offen: Es ist eine fachkundige Bewertung durch erfahrene Teppichhändler, kein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Die Bezeichnung „Sachverständiger“ verwenden wir deshalb nicht.

Wofür reicht ein Wertgutachten?

  • Verkauf: Es ist Ihre Verhandlungsgrundlage gegenüber Ankäufern, Auktionshäusern und privaten Käufern.
  • Erbe: Es hilft, den Nachlass unter mehreren Erben fair aufzuteilen.
  • Versicherung: Der Wiederbeschaffungswert hilft bei der Hausratversicherung. Ob die Versicherung das Gutachten anerkennt, entscheidet sie im Einzelfall.
  • Gericht oder Behörde: Hier kann ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen verlangt werden.

Was kostet ein Teppich-Gutachten?

Bei uns kostet die Onlinebewertung mit schriftlichem Wertgutachten 99 € Festpreis, inklusive Ersteinschätzung. Soll ein Experte den Teppich persönlich ansehen, kommen 149 € hinzu. Sachverständigengutachten kosten meist deutlich mehr und werden oft nach Aufwand abgerechnet.

Erst den Wert kennen: Drei Fotos senden, meist in unter einer Stunde die Ersteinschätzung, danach das schriftliche Wertgutachten mit Marktwert und Wiederbeschaffungswert. Festpreis 99 €, danach auf Wunsch kostenlose Vermittlung an Käufer.

Wert jetzt ermitteln

Übrigens: Wir kaufen selbst keine Teppiche an. Deshalb haben wir kein Interesse an einem niedrigen Wert – sondern daran, dass Sie Ihren Teppich seriös und zum bestmöglichen Preis verkaufen. Nach einer gebuchten Bewertung vermitteln wir auf Wunsch kostenlos an Käufer aus unserem Netzwerk und helfen beim Inserieren – ohne Provision.

So läuft unser Gutachten ab

  1. Vier Fragen beantworten und drei Fotos senden: Vorderseite, Rückseite, Knoten.
  2. Ersteinschätzung meist in unter einer Stunde.
  3. Schriftliches Wertgutachten mit Marktwert und Wiederbeschaffungswert.
  4. Auf Wunsch Vor-Ort-Termin oder kostenlose Vermittlung an Käufer aus unserem Netzwerk.

Häufige Fragen

Ist Ihr Gutachten rechtlich verbindlich?

Es ist eine fachkundige schriftliche Bewertung durch erfahrene Teppichhändler, kein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Für Verkauf und Erbaufteilung ist es eine belastbare Grundlage; ob Versicherungen, Gerichte oder Behörden es anerkennen, entscheiden diese im Einzelfall.

Erkennt meine Versicherung das Gutachten an?

Das entscheidet die Versicherung im Einzelfall. Das Gutachten nennt den Wiederbeschaffungswert. Bei hohen Werten empfehlen wir zusätzlich die Vor-Ort-Bewertung.

Darf ich das Gutachten an Käufer weitergeben?

Ja. Sie dürfen es an Miterben, Versicherungen, Kaufinteressenten und Berater weitergeben.

Wie lange dauert ein Gutachten?

Die Ersteinschätzung kommt meist in unter einer Stunde. Wann das schriftliche Gutachten fertig ist, nennen wir Ihnen mit der Ersteinschätzung.

Bevor Sie verkaufen: Wert kennen.

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